Fachinformationen

Fachinformationen

Es ist das Anliegen des Vereins für Credit Management Schweiz, ihren Mitgliedern eine Wissensdatenbank bereitzustellen, die sie für das operative Geschäft nutzen können. Diese Wissensdatenbank ist wie folgt gegliedert:

  • Mindestanforderungen an das Credit Management
  • Standardrichtlinie und -prozeduren
  • Standardverträge
  • Leistungskennzahlen
  • Credit Risk Scoring Modelle
  • Berichterstattungsinstrumente
  • Weiterführende Informationsquellen
  • Wichtige Definitionen
Credit Risk Management – Empfohlene Praxis Danny Kaltenborn

Credit Risk Management – Empfohlene Praxis – Danny Kaltenborn

Die Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM) stellen den Ausgangspunkt für alle weiteren Bemühungen dar, Credit Management effizient zu betreiben, ähnlich den Internationalen Accounting Standards in der Buchhaltung.

Das Buch mit dem Titel

Credit Risk Managament – Empfohlene Praxis

baut auf den MaCM auf und beschäftigt sich mit der Umsetzung dieser in standardisierter Weise.

Wichtige Definitionen

Dieser Abschnitt beinhaltet wichtige Definitionen, wenn es um das Credit Management und das Forderungsmanagement geht. Die Suche wird Ihnen vereinfacht, wenn Sie die Tastenkombination Strg + F anwenden und im Suchfeld den Begriff Ihrer Wahl eingeben.

Auftragsüberwachung

Genauso, wie es die Aufgabe des Credit Managements ist, die Bonitätsprüfung durchzuführen, so ist es auch dessen Aufgabe Parameter der Auftragsüberwachung für jeden Kunden zu definieren und im ERP System umzusetzen. Diese Parameter legen fest, ob ein Kundenauftrag basierend auf einer Kreditlinienüberschreitung oder verspäteten Zahlung blockiert oder ob lediglich eine Warnung angezeigt wird. Auch ist nur das Credit Management autorisiert, blockierte Aufträge freizugeben.

Bankabbuchung

Die Bankabbuchung oder das Abbuchungsauftragsverfahren ist neben dem Bankeinzug (Einzugsermächtigungs-verfahren) eines der beiden bargeldlosen Methoden, Zahlungen zwischen Girokonten im deutschen Bankensystem zu transferieren. Dieses Verfahren bedingt die aktive Einbindung der Bank des Schuldners mit der schriftlichen Autorisierung, dass der Gläubiger das geschuldete Geld einziehen darf. Transaktionen dieser Art sind nicht widerrufbar.

Bankeinzug

Der Bankeinzug oder Einzugsermächtigungsverfahren ist neben der Bankabbuchung (Abbuchungsauftragsverfahren) eines der beiden bargeldlosen Methoden, Zahlungen zwischen Girokonten im deutschen Bankensystem zu transferieren. Dieses Verfahren bedingt nicht die aktive Einbindungen der Bank des Schuldners. Transaktionen können innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden.

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung umfasst die systematische Herangehensweise, die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit eines Gläubigers zu beurteilen. Zu diesem Zweck werden verschiedene Instrumente der Bewertung herangezogen, wie Credit Scoring Modelle (intern oder extern, z.B. Emerald Rating), Ratings (z.B. Moody’s, Fitch, S&P), Kreditversicherungen (z.B. Atradius, Coface), sowie Bonitätsdatenbanken (z.B. Bisnode, Creditreform, CRIF).

Credit Management

Credit Management im Sinne der Mindestanforderungen an das Credit Management bezeichnet den systematischen Umgang von Unternehmen mit ihren Forderungen gegenüber Kunden. Das Credit Management umfasst das Credit Risk Management und Inkasso.

Credit Risk Management

Credit Risk Management bewertet auf systematische Art und Weise das Kreditrisiko eines Kunden und verringert es durch

  • Limitierung der offenen Aufträge basierend auf der Bonitätsprüfung,
  • Diversifizierung des Kundenportfolios,
  • Initiierung von kreditrisiko gesteuerter Preissetzung,
  • Aushandeln von bindenden Verpflichtungen,
  • Kreditversicherung/ Derivate

Credit Scoring Modelle

Credit Scoring Modelle sind Kennzahlensysteme, die zusammen mit Wichtungsfaktoren in einem Endwert (Score) resultieren, mit dem Ziel das Kreditrisiko eines Gläubigers zu beurteilen. Eingabevariablen können nach ihrer quantitativen und qualitativen Natur unterteilt werden. Quantitative Eingangsvariablen sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und die Cashflowrechnung des Gläubigers. Qualitative Größen umfassen rechtliche Struktur, Unternehmensgrösse, Bestand der Firma, Dauer der Geschäftsbeziehung, Ausbildung und Erfahrung der Geschäftsleitung, geografische Diversifikation, Marktdiversifikation, Zahlverhalten und die Verfügbarkeit von Geldmitteln, geldmittelähnlichen Positionen und Kreditrahmen. Des Weiteren können die Ergebnisse eine Credit Scoring Models mit Hilfe der statistischen Regressionsanalyse unter Zuhilfenahme von Informationen des Länderrisikos (geografisch, ökonomisch) und Marktrisikos aufgearbeitet werden.

Entscheidungskompetenzen

Die Entscheidungskompetenzen für die Vergabe von Kreditlinien und Zahlungsbedingungen obliegt in der Verantwortung des Finanzvorstandes, diese an das Credit Management zu vergeben. Es empfiehlt sich eine Kompetenzenhierarchie in der Credit Management Organisation aufzubauen, was die Höhe der Kompetenzen beinhaltet.

Forderungslaufzeit (DSO)

Die Forderungslaufzeit (Days Sales Outstanding; DSO) ist eine buchhalterische Messgröße, die berechnet, wie lange es durchschnittlich dauert, bis das Unternehmen seine Forderung eingetrieben hat. Die Forderungslaufzeit ist eine Kennzahl der Bilanzanalyse, die Aufschluss über die effektive Verwendung der Mittel im Bereich des Credit Risk Managements/ Forderungsmanagements gibt. Ein 90-Tage-DSO errechnet sich aus dem durchschnittlichen Forderungsendbestand dreier aufeinanderfolgender Monate bezogen auf die Summe der insgesamt in dieser Periode ausgestellten Rechnungen. Dieser Term wird schließlich mit 90 multipliziert.

Forderungssicherung

Forderungssicherung betiteln rechtliche und betriebswirtschaftliche Instrumente, die im Insolvenzfall des Kunden den Schaden, der durch nicht einbringbare Forderungen entstehen kann, minimieren. Rechtliche Instrumente sind zum Beispiel der Eigentumsvorbehalt, der im verarbeitenden Gewerbe in seiner verlängerten Ausprägung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert sein sollte. Betriebswirtschaftliche Instrumente sind zum Beispiel Bankgarantien, Patronatserklärungen, Garantien kreditwürdiger Dritter oder Sicherheitszahlungen.

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarungen oder auch Vertraulichkeitserklärungen sind rechtlich bindende Versprechen des Empfängers von vertraulichen Informationen, diese nicht weiterzugeben. Vertrauliche Informationen können Finanzzahlen eines Unternehmens sein, das nicht den Veröffentlichungsvorschriften unterliegt. Der Kunde (Schuldner) könnte ein Interesse haben, seine Finanzzahlen der Debitorenabteilung des Gläubigers offenzulegen, um eine solide Bonitätsprüfung zu gewährleisten und damit ein angemessene Kreditlinie zu erlangen.

Geldumschlag (CCC)

“Der Geldumschlag oder auch Liquiditätszyklus genannt (eng. Cash Conversion Cycle) betitelt die Dauer der Bindung liquider Mittel im Produktions- und Verkaufsprozess, bis diese schließlich operativen Cashflow erzeugen.

Diese Messgröße betrachtet den Zeitraum, der benötigt wird, um

  1. Produkte aus dem Lagerbestand zu verkaufen (DSI – Days Sales Inventory),
  2. Kundenforderungen einzutreiben (DSO – Days Sales Outstanding) und
  3. Wie lang die Zahlungsziele sind, die die Lieferanten dem Unternehmen gewähren, ohne dass Strafen fällig werden (DPO – Days Payables Outstanding)

CCC = DSI + DSO – DPO  ←  min!

unter dem Hauptziel der Gewinnmaximierung

Der Geldumschlag wird im Allgemeinen auf einer 30-Tage, 90-Tage oder 360-Tage Basisperiode berechnet, was abhängig ist von den Anforderungen im Unternehmen und den Saisonalitäten im Geschäftsfeld.

Inkasso

Die Inkassoabteilung eines Unternehmens befasst sich mit der systematischen Koordination and Ausführung aller notwendigen Aufgaben, das Eintreiben offener Forderungen vom Schuldner zu gewährleisten.

Insolvenz

Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wird häufig der Begriff Konkurs verwendet (bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 waren das Konkursverfahren nach der Konkursordnung von 1877 oder ein Vergleichsverfahren nach der Vergleichsordnung von 1935 – bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Gesamtvollstreckungsordnung von 1990 – die gesetzlich geregelten Insolvenzverfahren in Deutschland). In Anlehnung an den englischen Begriff bankruptcy wird gelegentlich das Wort Bankrott verwendet. Daneben kommt in der Umgangssprache das Wort Pleite vor, das ebenso wie Bankrott stark negativ besetzt ist. Juristisch gesehen ist in Deutschland der Bankrott eine Straftat.

Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.

Quelle: Wikipedia

Insolvenzverschleppung

Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.

Ist die Schuldnerin eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO., die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Kreditbewertungsintervalle

Das Kreditbewertungsintervall ist die Zeit zwischen der letzten und der nächsten Bonitätsprüfung. Die länge richtet sich nach dem Risiko des Schuldners, die in Risikoklassen eingeteilt werden sollten. Das Intervall kann somit für jede Risikoklasse einzeln definiert werden.

Kreditlinie

Die Kreditlinie  ist die vom Credit Management festgelegte maximale Höhe der Summe der offenen Forderungen und Aufträge, die in einem definierten zukünftigen Zeitfenster zur Lieferung anstehen.

Kreditrahmen

siehe Kreditlinie

Kreditrisiko (Credit Risk)

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Gläubigers, einen Schaden zu erfahren, der ihm durch den Schuldner zugefügt wird, wenn dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen im Sinne der Übergabe des Geldes nicht nachkommt.

Kreditversicherung

oder Delkredereversicherung

1. Begriff: Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen, Werklieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen.

2. Arten: a) Warenkreditversicherung, b) Ausfuhrkreditversicherung, c) Investitionsgüterkreditversicherung, d) Konsumentenkreditversicherung, e) die Vertrauensschadensversicherung und die Kautionsversicherung werden in der Literatur ebenfalls als Arten der Kreditversicherung genannt. Dies ist dogmatisch nicht zutreffend, da die Kreditversicherung nur den Ausfall kreditierter Forderungen infolge von Zahlungsunfähigkeit des Kunden absichert (vgl. Anlage A, Ziff. 14 VAG).

3. Versicherungsfall:

a) Merkmale: Ereignis, das die Leistungspflicht des Kreditversicherers nach Verwirklichung des Ausfallrisikos auslöst. Teilweise knüpfen die Kreditversicherer den Eintritt des Versicherungsfalls nicht nur an den Forderungsausfall infolge von Zahlungsunfähigkeit des Kunden bzw. der Uneinbringlichkeit der versicherten Forderung, sondern auch an die Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts, die spätestens zum Ablauf der im Versicherungsschein festgelegten Wartefrist erfolgen muss.

b) Auslösende Ereignisse in der Waren-, Ausfuhr- und Investitionsgüterkreditversicherung:

  • Protracted Default,
  • Insolvenz: Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. die Abweisung der Eröffnung mangels Masse durch das Insolvenzgericht,
  • Feststellung der Annahme eines Schuldenbereinigungsplans durch das Gericht (vgl. § 308 I InsO). Bei Verbraucherinsolvenzen muss vor Durchführung des Insolvenzverfahrens eine Schuldenbereinigung mit den Gläubigern versucht werden,
  • Zustandekommen eines außergerichtlichen Liquidations- oder Quotenvergleichs mit sämtlichen Gläubigern,
  • Durch den Versicherungsnehmer vorgenommene Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, die nicht zur vollen Befriedigung geführt hat,
  • Erzielung eines Mindererlöses bei anderweitiger Verwertung der zurückgenommenen Ware, die im Einvernehmen mit dem Kreditversicherer bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden durchgeführt wird.

c) Besonderheiten in der Ausfuhrkreditversicherung: Da die Versicherungsfälle der Insolvenz, des außergerichtlichen Vergleichs oder der fruchtlosen Zwangsvollstreckung nach ausländischem Recht am Sitz des Kunden beurteilt werden, haben die Kreditversicherer einen Auffangtatbestand geschaffen, indem sie im Ausland ein Ereignis dann als Versicherungsfall ansehen, wenn dieses nach dem Rechtssystem des jeweiligen Schuldnerlands einem der vorgenannten auslösenden Ereignisse entspricht. Bei Deckung des politischen Risikos ist i.d.R. das auslösende Ereignis eingetreten, wenn die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Versicherungsnehmer oder nach deren Erbringung die Erfüllung in jeder Form infolge von Krieg, kriegerischen Ereignissen, inneren Unruhen, Aufruhr oder Revolution verhindert wird und die im Versicherungsschein festgelegte Frist, beginnend mit dem Tag der Erteilung eines Inkassoauftrags, ohne Zahlung verstrichen ist.

d) Auslösendes Ereignis in der Konsumentenkreditversicherung: Die Zahlungsunfähigkeit wird i.d.R. nachgewiesen, wenn der Versicherungsnehmer (Kreditinstitut) berechtigterweise die Kredite gekündigt oder fällig gestellt hat, weil die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4. Versicherte Forderungen: Versichert sind nur vertraglich begründete Forderungen aus Waren- und Werklieferungen sowie aus Dienst- und Werkleistungen. Finanzkredite werden nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Die Forderungen müssen frei von Gegenrechten des Kunden und im regelmäßigen Betrieb des Versicherungsnehmers entstanden sein. Der Versicherungsschutz beginnt in der benannten Versicherung erst mit der Festsetzung eines Kreditlimits in der Kreditmitteilung und in der Pauschaldeckung mit Beginn des Versicherungsvertrags, sofern die Forderungen im Rahmen der Selbstprüfung liegen. In der Waren- und der Ausfuhrkreditversicherung gilt als Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder bereits fakturiert sind oder innerhalb von 30 Tagen nach Versendung oder nach der Leistung fakturiert werden. Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos und in der Investitionsgüterversicherung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Faktura, nicht jedoch vor dem in der Kreditmitteilung genannten Termin. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) enthalten zudem Bestimmungen, wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (vgl. Risikoausschlüsse).

5. Selbstbeteiligung: In der Kreditversicherung und in der Vertrauensschadensversicherung ist der Versicherungsnehmer an jedem Ausfall bzw. Schaden zu einem bestimmten Prozentsatz (üblicherweise zwischen 10 und 30 Prozent) beteiligt. Die AVB sehen i.d.R. vor, dass die Selbstbeteiligung nicht anderweitig versichert oder gesondert abgesichert werden darf. Durch Vereinbarung eines Selbstbehalts hat der Versicherungsnehmer ein eigenes Interesse, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu vermeiden und seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen.

6. Schadenminderungspflicht: Die AVB erlegen dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit auf, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns alle zur Vermeidung oder Minderung eines Ausfalls geeigneten Maßnahmen auf eigene Kosten zu ergreifen und dabei den Weisungen des Kreditversicherers zu folgen. Dies bezieht sich insbesondere auf die rechtzeitige Verwertung von Sicherheiten.

7. Risikoausschlüsse: In den AVB der Kreditversicherer sind Ausschlusstatbestände für das Bestehen von Versicherungsschutz geregelt. So besteht für Forderungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Abnehmern kein Versicherungsschutz, es sei denn, das politische Risiko wird auch in Deckung genommen (vgl. Ausfallrisiko), sowie bei Forderungen gegenüber Verbrauchern. Nicht versichert sind zudem Forderungen gegenüber Kunden, an denen der Versicherungsnehmer mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist bzw. im Fall der entsprechenden Beteiligung des Kunden beim Versicherungsnehmer. Nicht versichert sind weiter Ausfälle, die durch Krieg oder durch nukleare Ursachen oder Naturkatastrophen verursacht wurden. Versicherungsschutz besteht nicht für Forderungen aus Waren- und Werklieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen, für deren Durchführung der Versicherungsnehmer die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt hat, sowie aus der Lieferung von Waren, deren Einfuhr in dem Bestimmungsland gegen ein bestehende Verbot verstößt oder deren Ausfuhr in Deutschland gegen ein bestehendes Verbot verstößt. Ebenfalls nicht versichert sind die Umsatzsteuern, Zölle, sonstige Steuern, die aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs entstehen, Verzugs- und Fälligkeitszinsen, Vertragsstrafen, Schadenersatzforderungen, Kosten der Rechtsverfolgung und Kursverluste. Besonderheiten in der Waren- und Ausfuhrkreditversicherung: Nicht versichert sind Forderungen aus der Vermietung oder Verpachtung sowie Forderungen, bei denen der Versicherungsnehmer mit seinen Kunden von vornherein ein längeres Zahlungsziel vereinbart, als im Versicherungsschein festgelegt worden ist. Zudem endet der Versicherungsschutz für alle Forderungen aus weiteren Lieferungen und Leistungen automatisch, sobald die im Versicherungsschein festgelegte Ausschlussfrist nach ursprünglicher Fälligkeit überschritten wird.

Quelle: Gabler Verlag (Hrsg.), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Kreditversicherung

Kundenakte

Eine Kundenakte sollte für jeden Schuldner geführt werden, um die Kreditentscheidung als Resultat der Bonitätsprüfung zu dokumentieren. Für Unternehmen, deren Aktien öffentlich gehandelt werden, ist dies eine Verpflichtung basierend auf dem Sarbanes-Oxley Act.

Kundenstammdaten

Kundenstammdaten sind zustandsorientierte Daten von Kunden, die der Identifikation und Beschreibung (Klassifikation und Charakterisierung) dienlich sind. Diese Daten verändern sich nicht, es sei denn es kommt zu örtlichen, rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Veränderungen des Kunden. In jedem dieser Fälle ist zu prüfen, ob der bestehende Stammdatensatz zu ändern ist oder ob ein neuer Stammdatensatz angelegt werden muss, um eine sachliche Trennung vornehmen zu können.

Kundenstammdatensätze können nach folgenden Kriterien erhoben werden:

  • Muttergesellschaft,
  • Eingetragener Hauptsitz der rechtlichen Einheit,
  • Rechnungsadresse,
  • Lieferadresse,
  • Bestelladresse

Für das Kreditmanagement ist der Stammdatensatz mit der Adresse des Stammsitzes der rechtlichen Einheit und die etwaige Zuordnung zur Muttergesellschaft von besonderem Interesse.

Länderrisiko

Auf einzelne Länder bezogenes, durch Krisensituationen hervorgerufenes Kredit- und Marktrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen von Marktleistungsnehmern des Landes und des Wertverfalls von Wertpapieren oder Derivaten, die von Marktparametern des Landes abhängen, besteht.

Quelle: Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Länderrisiko

Lieferantenkreditlinie

siehe Kreditlinie

Liefersperren

Liefersperren, die von Seiten der Debitorenabteilung erzeugt werden, sollten nur für Kundenaufträge entstehen, bei denen die Grenzen der Bonitätsanforderungen (Kreditlinie, überfällige Zahlungen) überschritten wurden. Nur die Debitorenabteilung ist autorisiert, diese Liefersperren aufzuheben und auch nur dann, wenn der Grund weggefallen ist.

Mahnwesen

Das Mahnwesen sind die an rechtlichen Gegebenheiten gebundene Verfahren, in Verzug geratene Forderungen oder solche die potentiell in Verzug geraten könnten, einzutreiben. In der gängigen Unternehmenspraxis werden Mahnungen alle 14 Tage nach Verzug verschickt. Nach der zweiten Mahnung hat der Gläubiger in Deutschland das Recht, einen Mahnbescheid beim Amtsgericht ausstellen zu lassen, um die Zahlung mit rechtlichem Titel zu erwirken. In der Schweiz sind die Betreibungsämter dafür zuständig. Oft wird schon nach der zweiten Mahnung die Bearbeitung den Inkassobüros überlassen, die sich auf das Eintreiben von Forderungen spezialisiert haben.

Einige Unternehmen praktizieren den sogenannten “”Pre-Collection”” Prozess. Forderungen, die potentiell gefährdet sind, dass sie verzögert gezahlt werden, initiieren, dass mit dem Gläubiger Kontakt aufgenommen wird, um zu hinterfragen, ob die Rechnung eingetroffen ist, Eingang in den Buchhaltungsprozess gefunden hat und ob es Gründe gibt (Beanstandungen etc.), dass die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen könnte. Es werden vorrangig Gläubiger kontaktiert, deren Zahlverhalten starken Schwankungen unterliegt, die regelmäßig im Verzug sind, bei ungewöhnlich hohen Rechnungen bzw. bei Kunden die ein überdurchschnittliches Kreditrisiko aufweisen.

Rating

Ein Rating oder Kreditrating (englisch für ‚Bewertung‘ oder ‚Einstufung‘) ist im Finanzwesen eine Einschätzung der Bonität eines Schuldners. Häufig werden die Ratings durch eigens hierauf spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes von A bis D vergeben. Auch die Deutsche Bundesbank kann Ratings oder Bonitätsprüfungen vornehmen.

Quelle: Wikipedia

Rating Agenturen

Ratingagenturen (englisch Credit rating agency, CRA) sind private, gewinnorientierte Unternehmen, die gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen aller Branchen sowie von Staaten und deren untergeordneten Gebietskörperschaften bewerten. Die Agenturen fassen das Ergebnis ihrer Untersuchung (Rating) in einer Buchstabenkombination (Ratingcode, kurz auch nur Rating) zusammen, die in der Regel von AAA bzw. Aaa (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig) reicht. Die Ratingcodes spiegeln dabei zunächst nur eine Rangfolge wieder.Ratingagenturen bewerten auch die Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen. Außerdem wird im Rating auch die Widerstandsfähigkeit gegen Konjunkturschwankungen berücksichtigt, so dass zumindest höhere Ratings auf ein dauerhaft stabiles Unternehmen hinweisen.

Ratingagenturen unterliegen in der Regel staatlicher Aufsicht. So kann ohne Genehmigung der EU in Europa keine Rating-Agentur gegründet werden. Die EU kann Agenturen bei Verstößen gegen EU-Recht die Lizenz entziehen. Die Aufsicht über die Agenturen liegt bei der europäischen Wertpapieraufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) und den Behörden der Mitgliedsstaaten.

Quelle: Wikipedia

Risikoklasse

Die Risikoklasse ist einer der Ausgabeparameter in der Bonitätsprüfung und legt fest, welches Kreditrisiko der Kunde in sich birgt. Die Risikoklasse kann mit Hilfe von Credit Scoring Modellen automatisch für jeden Kunden festgelegt werden.

Rolle des Kreditmanagements

Die zentrale Rolle des Kreditmanagements besteht in der Absicherung der zu fakturierenden Werte des Umlaufvermögens indem die Kreditsituation strengstens überwacht wird.

Sarbanex-Oxley

Das im Jahre 2002 herausgegebene Gesetz zur Reform der externen Rechnungslegung und zum Schutz der Gläubiger in den USA (Sarbanes-Oxley Act, SOX) schreibt vor, dass der Geschäftsführer und Finanzvorstand eines an der Börse notierten Unternehmens persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresberichtes haftbar sind. Abgeleitet davon ist, dass interne Kontrollen bezüglich Rechnungslegung aufzubauen sind (Internal Control over Financial Reporting, ICFR).

Im Bezug auf das Credit Management bedeutet das, dass die Rückstellungen für nicht einbringbare Forderungen eben diesen Kriterien unterliegen. Aus diesem Grund sind alle Kreditentscheidungen zu dokumentieren.

Überschuldung

Es existieren unterschiedliche Definitionen von Überschuldung. Gemeinsam ist diesen, dass die Verschuldungshöhe der betreffenden Schuldner jeweils definierte Größenordnungen übersteigt. Ab diesen Größenordnungen wird angenommen, dass die Schuldner sich in einer krisenhaften finanziellen Situation befinden, insbesondere mit der Implikation, dass die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsproblemen gegenüber Gläubigern zunimmt, gegebenenfalls auch das Risiko von Insolvenzen der Schuldner steigt.

Statische Definitionen von Überschuldung knüpfen an dem Sachverhalt an, ob und in welcher Höhe die Verbindlichkeiten von Schuldnern ihr Vermögen übersteigen, also Schuldner gegebenenfalls negatives Reinvermögen aufweisen.

Dynamische Definitionen stellen auf die Fähigkeit und Willigkeit von Schuldnern ab, Gläubigern zukünftig fristgerecht jeweils fällige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen und auch die zu zahlenden Zinsen bedienen zu können.

Die konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Definitionen von Überschuldung hängen insbesondere davon ab, ob Schuldner Privatpersonen, Unternehmen oder Staaten sind, in welchen geographischen Gebieten sich die Parteien befinden sowie welche Rechtssysteme für die Schuldverhältnisse gelten. In vielen Schuldverhältnissen sind Regelungen über die erlaubte Schuldenhöhe von Schuldnern vereinbart sowie Sanktionen festgelegt, die eintreten, wenn Schuldner sich nach der Maßgabe der vereinbarten Kriterien überschulden.
Neben Privatpersonen, Organisationen wie Unternehmen oder Staaten können auch Immobilien und Nachlässe überschuldet sein.

Rechtslage in der Schweiz: Bei „begründete[r] Besorgnis einer Überschuldung“ ist eine Zwischenbilanz zu erstellen; diese wird von der Revisionsstelle geprüft (Art. 725 Abs. 2 Satz 1 OR). Auf eine Überschuldungsanzeige hin kann sodann – Ausnahmen vorbehalten – ohne vorgängige Betreibung der Konkurs eröffnet werden (Art. 192 SchKG in Verbindung mit Art. 725a Abs. 1 Satz 1 OR).

Quelle: Wikipedia

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex im Credit Management definiert, wie sich Credit Manager einer Organisation zu verhalten haben. Ein Beispiel in Anlehnung an die National Association of Credit Management of South Texas Inc. könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Gerechtigkeit, Gleichheit und Vertrauen sind die Eckpfeiler unserer Credit Management Abteilung.
  2. Vereinbarungen und Verträge werden mit höchster Integrität eingehalten und niemals von den involvierten Parteien gebrochen.
  3. Der Austausch von sensiblen Informationen erfolgt unter Treu und Glauben und Geheimhaltung.
  4. Es wird als unethisch betrachten, wenn unberechtigterweise Vermögen von insolventen Schuldnern übertragen werden bzw. mit anderen Gläubigern geheime Vereinbarungen getroffen werden.
  5. Gläubiger sollen im Interesse aller handeln, wenn es sich um Vermögen unter Insolvenzverwaltung handelt.
  6. Gläubiger sollen in Insolvenz geratene Schuldner jede mögliche Hilfestellung geben, weiteren Schaden abwehren und Gläubiger, die sich gegen das Recht verhalten, anzeigen.
  7. All Mitglieder der Credit Management Abteilung unterschreiben diesen Verhaltenskodex.

Wertberichtigungen von Forderungen

Im Umlaufvermögen konzentrieren sich Wertberichtigungen insbesondere auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Lagerbestände und sonstige Vermögensgegenstände.

Die Vielzahl von Forderungen und Lagergegenständen ist bei größeren Unternehmen vom Grundsatz der Einzelbewertung befreit, weil die individuelle Ermittlung der Werte und Risiken eines einzelnen Bewertungsobjekts unmöglich, schwierig oder unzumutbar erscheint und erst mehrere zusammengefasste Wirtschaftsgüter oder Schulden ein zutreffendes Bilanzbild ergeben; es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, bei einem größeren Forderungsbestand eine pauschale Wertberichtigung oder bei Garantierisiken Pauschalrückstellungen zu bilden. Der Grundsatz der Bilanzklarheit bleibt dabei eingehalten.

Grundsätzlich werden Geldforderungen in der Handelsbilanz mit ihrem Nennwert angesetzt. Ist jedoch der Teilwert einer Forderung niedriger als ihr Nennwert, weil zweifelhaft ist, ob die Forderung in Höhe des Nennwerts erfüllt wird (Ausfallrisiko), so muss statt des Nennwerts der niedrigere Teilwert durch entsprechende Wertberichtigung angesetzt werden. Forderungen sind also mit dem durch die Wertberichtigung geschätzten Betrag zu bewerten. Der Wertberichtigung von Forderungen steht nicht entgegen, dass sie nach dem Tag der Bilanzerstellung (teilweise) erfüllt worden sind und der Gläubiger den Schuldner weiterhin beliefert.

Pauschalwertberichtigungen: Da bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung der gesamte Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Bewertungsgrundlage herangezogen wird, ist der Grundsatz der Einzelbewertung durchbrochen. Eine Einzelbewertung bei großen Forderungsbeständen wäre zu aufwendig, sodass dem Gedanken der „Materiality“ („Wesentlichkeit“) in der Rechnungslegung gefolgt wurde.  Diese Gruppenbewertung unterliegt jedoch folgenden Einschränkungen:

  • Bereits einzelwertberichtigte Forderungen sind auszusondern,
  • Forderungen mit Aufrechnungsmöglichkeiten sind ebenfalls auszusondern,
  • kreditorische Debitoren sind abzuziehen,
  • versicherte Forderungen sind lediglich mit ihrem Eigenbehalt zu berücksichtigen,
  • eine Wertberichtigung ist nur vom Nettobetrag der Forderung ohne Umsatzsteuer vorzunehmen.

Diese Kriterien („intakte Netto-Forderungen“) sind beim gesamten Forderungsbestand zu berücksichtigen und bilden die Bemessungsgrundlage der Pauschalwertberichtigung.

Einzelwertberichtigungen: Ist eine bestimmte Forderung mit einem besonders hohen Ausfallrisiko behaftet, muss eine Einzelwertberichtigung auf diese Forderung vorgenommen werden. Die betroffene Forderung ist dann aus dem Bestand der Pauschalwertberichtigungen herauszunehmen, sofern sie hierin bereits berücksichtigt worden war. Zweifelhafte Forderungen sind dabei mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben; uneinbringliche Forderungen sind ausschließlich durch die direkte Abschreibungsmethode zu bewerten.

Quelle: Wikipedia

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen sind Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner bezüglich des Zahlungszeitpunktes- oder zeitraumes , des Zahlungsortes und der Zahlungsmethode.

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähig ist eine natürliche oder juristische Person, die ausstehende Zahlungsverpflichtungen nicht über ihre Zahlungseingänge oder ihr Vermögen bedienen kann.

Zahlungsverhalten

Das Zahlungsverhalten ist ein wichtiges Instrument des Credit Risk Managements, das Kreditrisiko zu beurteilen. Es gibt viele Gründe, warum Schuldner spät zahlen. Es ist daher wichtig Zahlmuster zu erkennen. Vereinzelte Zahlungsverzögerungen sind meistens auf menschliche Fehler zurückzuführen, die von Seiten des Credit Risk Managements oft unbedenklich sind. Wichtiger ist es, Kunden zu betrachten, die permanent spät zahlen. Der Grund dafür kann zum einen eine unterschiedliche Auffassung der Zahlungsziele sind. Dieses Problem sollte zur Sprache gebracht und gelöst werden. Es kann aber auch ein Cashflow-Problem auf seitens des Schuldners sein, welches zur Annullierung der Kreditlinie führen sollte. Auch ein fluktuierendes Zahlverhalten kann ein Zeichen von Geldmittelproblemen sein. In solch einem Fall versucht der Schuldner seine Gläubiger je nach Prioritätenfolge zu bedienen, die sich zeitlich verändern kann.