Die Personenfreizügigkeit hat die Zuwanderung aus Europa in die Schweiz begünstigt. Die Schweizer Behörden und Sozialpartner betonen, dass sie den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entspreche und durch die demografische Alterung noch notwendiger werde. Doch dieses System hat auch seinen Preis. Seit 2002 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) frei in der Schweiz wohnen und arbeiten – und umgekehrt –, sofern sie über eine Einkommensquelle verfügen. Ein Vierteljahrhundert Personenfreizügigkeit Das am 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnete Abkommen über die Personenfreizügigkeit erleichtert den Bürger:innen der EU und der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) die Bedingungen für Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz. Das Abkommen ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft und wurde in den Jahren 2006, 2009 und 2017 auf Staatsangehörige der neuen EU-Staaten ausgedehnt. Das Recht auf Freizügigkeit …